Das hat das BVerfG alles schon durchdekliniert. Teils vor Jahren. Die Besoldungsordnung der Länder und des Bundes sind Verfassungswidrig. Auch wenn das nicht für alle Landesbesoldungen festgestellt wurde.
Die Lösung ist in der Mache. Beim Bund - siehe endlose Diskussion auf Tvöd-Info.
Kurzfassung für den Bund: das BVerfG hat geurteilt dass unter Einbezug aller Komponenten der Sozialhilfe (insbes. Wohnung) bei einer Familie mit zwei Kindern die Besoldung der unteren Gruppen unter Sozialhilfe liegt. Und das ist verfassungswidrig. Nun kann man die unteren Stufen abschaffen. A1 gibts verbreitet ja schon länger nicht mehr.
Das Problem ist aber zu gravierend als dass man es damit lösen könnte. Nur die Besoldung unten anheben geht nicht weil das Verfassungsgericht ebenfalls schon mehrfach zementiert hat, dass es ein Abstandsgevot zwischen den Besoldungsgruppen geben muss. Wie hier schon bemerkt: das würde sich bis nach oben durchziehen.
Nun will man sich natürlich beim Bund wieder mal günstig herauswinden. Lösung: es gibt jetzt hohe Zulagen für Kinder, Anhebung der Familienzulage und eine Wohnzulage je nach Wohnort.
Nagelt mich hier nicht auf die Begriffe fest. Als A16 Single kinderlos geht das alles an mir vorbei. Mir bringt das nix.
Jedenfalls hat man dann der Verfassung genüge getan, weil ja die Verfassungswidrigkeit nur für den Familienfall halt.
Das ist die BMI Auffassung. Ob das vor dem BVerfG Bestand hat. Muss sich zeigen. Also kann man das über (nicht ruhegehaltsföhige) Zulagen regeln oder muss das nicht doch im Grundgehalt abgebildet sein?
Soweit ich informiert bin dürfte das BVG da aber mitgehen. Und selbst wenn nicht: zwischen rechtskräftigem Urteil und Handeln der Regierung vergehen Teil 10 Jahre (im aktuellen Fall). Die Regierung scheint es nicht allzu stark zu kümmern wenn die Besoldung ihrer Beamten gegen die Verfassung verstößt.
Noch mal: sorry alles am Handy und schnell getippt. Man möge sich im 200 Seiten Thread auf TVÖD Info schlau machen.
Wie die neue Zulage heißt hab ich auch schon wieder vergessen.
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